Jungfamilienförderung zur Schaffung von Wohnraum
Die Gemeinde Waldbach-Mönichwald gewährt eine Jungfamilienförderung zur Schaffung von Wohnraum.
Was wird gefördert?
- die Errichtung von Einfamilienhäusern
- die Schaffung einer 2. Wohneinheit durch Zu- und Umbau in bestehenden Einfamilienhäusern
- der Kauf eines Wohnhauses
- der Kauf einer Eigentumswohnung
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung entspricht 50% der zu entrichtenden Bauabgabe, jedoch ist sie begrenzt mit einem Maximalbetrag von € 1.500,00. Beim Kauf eines Wohnhauses bzw. dem Kauf einer Eigentumswohnung erfolgt die Förderung ebenfalls entsprechend der zu errechnenden Bruttogeschossfläche des jeweiligen Objektes.