Gewerbeförderung
Die Gemeinde Waldbach-Mönichwald gewährt bei Neueröffnung oder Erweiterung eines Gewerbebetriebes eine Förderung, welche wie folgt aussieht:
Wenn der Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibende keine Kommunalsteuer zahlt, gibt es einen Direktzuschuss:
bei Investitionen über € 5.000,00 werden 10 % der Investitionskosten als Förderung ausbezahlt:
der Höchstbetrag der Förderung beträgt € 1.000,00
Wenn der Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibende Kommunalsteuer zahlt, gilt folgende Regelung:
Betriebserweiterung/Verlegung:
Wenn im Zuge der Betriebserweiterung oder Verlegung Baulichkeiten neu errichtet werden, wird die Bauabgabe zu 75 % refundiert.
Diese Regelung der Gewerbeförderung ist gültig ab 01.07.2016.