Gewerbeförderung

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Gewerbeförderung

Die Gemeinde Waldbach-Mönichwald gewährt bei Neueröffnung oder Erweiterung eines Gewerbebetriebes eine Förderung, welche wie folgt aussieht:

Wenn der Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibende keine Kommunalsteuer zahlt, gibt es einen Direktzuschuss:

  • bei Investitionen über € 5.000,00 werden 10 % der Investitionskosten als Förderung ausbezahlt:
    der Höchstbetrag der Förderung beträgt € 1.000,00

Wenn der Gewerbebetrieb bzw. Gewerbetreibende Kommunalsteuer zahlt, gilt folgende Regelung:

  • Rückerstattung der Bauabgabe zu 75 %
  • Refundierung der Kommunalsteuer zu 50 % im ersten Jahr

Betriebserweiterung/Verlegung:

  • Wenn im Zuge der Betriebserweiterung oder Verlegung Baulichkeiten neu errichtet werden, wird die Bauabgabe zu 75 % refundiert.

Diese Regelung der Gewerbeförderung ist gültig ab 01.07.2016.