Jungfamilienförderung zur Schaffung von Wohnraum

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Jungfamilienförderung zur Schaffung von Wohnraum

Die Gemeinde Waldbach-Mönichwald gewährt eine Jungfamilienförderung zur Schaffung von Wohnraum.

Was wird gefördert?

- die Errichtung von Einfamilienhäusern
- die Schaffung einer 2. Wohneinheit durch Zu- und Umbau in bestehenden Einfamilienhäusern
- der Kauf eines Wohnhauses
- der Kauf einer Eigentumswohnung

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Die Förderung entspricht 50% der zu entrichtenden Bauabgabe, jedoch ist sie begrenzt mit einem Maximalbetrag von € 1.500,00. Beim Kauf eines Wohnhauses bzw. dem Kauf einer Eigentumswohnung erfolgt die Förderung ebenfalls entsprechend der zu errechnenden Bruttogeschossfläche des jeweiligen Objektes.