Haus- und Hofzufahrten

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Haus- und Hofzufahrten

Für die Errichtung von priv. Hauszufahrten, wo die Eigentümer keine Möglichkeit für eine Aufnahme in ein gefördertes Wegbauprogramm (Landwirtschaftskammer, Land Steiermark) haben, wird seitens der Gemeinde ein Kostenzuschuss in der Höhe von 10% zu den Grundierungs- und Asphaltierungskosten (Neuerrichtung, Fahrbahnbreite max. 3,00 m) übernommen. Voraussetzung für die Förderung sind der Hauptwohnsitz in der Gemeinde sowie die rechtzeitige Antragstellung, um die Finanzierung zu ermöglichen (Aufnahme in den Haushalts-Voranschlag). Für Wege, welche in ein gefördertes Wegbauprogramm fallen, gilt o.a. Regelung nicht. Für diese ist eine jeweilige Beschlussfassung in einer Gemeinderatssitzung notwendig.