Gebühren, Abgaben

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alle Beträge jährlich, inkl.10 % Mehrwertsteuer

 

Abfallbeseitungsgebühr
(ab 01.01.2024)

Die Benützungsgebühr setzt sich bei einem Behältervolumen von 120l aus einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr und einer variablen Gebühr zusammen.

Grundgebühr
Als Grundlage der Berechnung wird die Personenanzahl der Liegenschaft mit Hauptwohnsitz herangezogen.
1 Personen-Haushalte: € 26,53
2 Personen-Haushalte: € 53,05
3 Personen-Haushalte: € 79,58
4 Personen-Haushalte: € 100,80
5 Personen-Haushalte: € 122,02
ab 6 Personen-Haushalte: € 137,93

Variable Gebühr
Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des bereitgestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen.
Die variable Gebühr beträgt pro Jahr bei 6-wöchentlicher Abfuhr:
Kunststoffgefäß 120 l:  €  111,41
Kunststoffgefäß 240 l:  €  222,81
Abfallcontainer 770 l:   €  721,48
Abfallcontainer 1100 l: €  1.029,17

Im Bedarfsfall können 110 Liter Säcke für die zusätzliche Sammlung von Restmüll zugekauft werden. Ein Abfallsammelsack kostet € 8,49.
Betriebsstätten ohne Hauptwohnsitz bei Verwendung eines 120l Behältervolumens, Wochenendhäuser und Zweitwohnungen werden einem 1-Personen-Haushalt mit einem Behältervolumen von 120 l gleichgestellt. In Betrieben und sonstigen Einrichtungen (Schulen, Kindergarten, Gemeindeamt, Ärzte, Bank, Vereine) wird zusätzlich zur variablen Gebühr ein 5-Personen-Haushalt zur Verrechnung gebracht. 

 

Wassergebühr
(ab 01.01.2024)

Grundgebühr:         € 51,21 (Jahr)
Verbrauchsgebühr: € 1,67/m³
Anschluss:              € 3,89/m² Bruttogeschossfläche

Wasserleitungsordnung: nähere Informationen hier:

 

Kanalabgaben
(ab 01.01.2024)

Grundgebühr:         € 127,99 je Haushalt/Wohneinheit
Flächengebühr:      € 0,65/m² Bruttogeschossfläche
Verbrauchsgebühr: € 1,28/m³
Anschluss:              € 13,20/m² Bruttogeschossfläche

Für jene Häuser, die keine Wasserzähler der Gemeinde installiert haben, wird die Möglichkeit geboten sich einen Zähler einbauen zu lassen oder eine Gebühr von € 51,21/Einwohner anstatt der Verbrauchsgebühr zu bezahlen.

 

Friedhofsgebühren
(im Gemeindefriedhof Waldbach)

Erwerbsgebühr
Für den Ersterwerb des Grabrechtes an einem Reihen- oder Familiengrab auf Verwesungszeit ist eine Erwerbsgebühr zu bezahlen.
Familiengrab je Stelle für 10 Jahre:  € 220,--
Urnen-Erdgrabgebühr für 10 Jahre: € 220,--
Ablösegebühr
Für Familiengräber ist nach Ablauf der Verwesungszeit für eine Verlängerung des Grabrechtes auf 5 Jahre eine Ablösegebühr zu bezahlen.
Familiengrab je Stelle für 5 Jahre:  € 110,--
Urnen-Erdgrabgebühr für 5 Jahre: € 110,--
Beisetzungsgebühr
Für die Beisetzung pro Begräbnis ist eine Gebühr von € 35,-- zu bezahlen.

Benützungsgebühr Aufbahrungshalle (Waldbach bzw. Mönichwald)      
Für die Benützung der Aufbahrungshalle ist pro Sterbefall ein Pauschalbetrag von € 20,-- zu entrichten.