Besamungskostenzuschuss

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Besamungskostenzuschuss

Pro belegfähigem weiblichen Rind ab einem Alter von 16 Monaten: € 15,-- / Rind. (Grundlage: AMA-Tierliste mit Stichtag 01.07. jeden Jahres, welche der Antragsteller bis spät. Mitte November des laufenden Jahres bei der Gemeinde mit dem Förderungsantrag einzubringen hat.)